Skip to main content

Die neue Immobilienbewertung und die Auswirkungen auf den Nachlass

Die Änderungen bei der Grundbesitzbewertung in Bezug auf die Entrichtung der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer durch das Jahressteuergesetz 2022 sind in aller Munde. Headlines wie „Wird erben unbezahlbar?“ oder „Immobilien erben wird ab 2023 teurer“ lassen potenzielle Erben erschauern, auch weil die Freibeträge beim Erbfall unverändert bleiben sollen und somit - je nach Region - eine stark erhöhte Erbschaftssteuerabgabe fällig wird. Basis für die Ermittlung des Verkehrswerts von Grundstücken ist übrigens die Immobilienwertermittlungsverordnung, welche 2021 an die Entwicklungen in diesem Gebiet angepasst wurde. Im Jahressteuergesetz 2022 wurde wiederum das Bewertungsgesetz an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung angepasst.

Nach der neuen Regelung wird für die Berechnung der Erbschaftsteuer künftig der aktuelle Verkehrswert der Immobilien zugrunde gelegt. Dieser liegt in den meisten Fällen nun entsprechend höher, weil die Immobilienpreise in den letzten Jahren zumeist deutlich gestiegen sind. Das sorgt in der Folge für eine steigende Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer.

Als Mandant von BSHR bekommen Sie im Rahmen einer Spezialberatung einen objektiven, unvoreingenommenen Überblick über Ihre Immobiliensituation in Bezug auf den Nachlass und vor allem auch über die steuerlichen Auswirkungen.

Weitere, exklusive Vorteile in der Spezialberatung zur neuen Immobilienbewertung mit Steuerberater Andreas Hettel:

  • objektive Analyse Ihrer Immobilie bis hin zu einem umfassenden Immobilienbestand
  • Sie profitieren von steueroptimierten Lösungsvorschlägen, die allen Beteiligten (Erblassern, potenziellen Erben etc.) mit einschließt.
  • Vorausschauende Beratung für eine optimale strategische Steuergestaltung unter Nachhaltigkeitsaspekten nicht nur in Bezug auf Immobilien & Nachlass, sondern auch zu Vorsorge-, Liquidäts- und Vermögensthemen
  • Top-Expertise plus langjährige Routine in generationenübergreifender Beratungskompetenz
  • Sie erhalten auf Wunsch und bei Bedarf Zugriff auf unser Netzwerk seriöser Vollzeit-Experten.
  • Je nach Beauftragung turnusmäßige Überprüfung Ihrer Entscheidung mit hilfreichen Tipps in Bezug auf sich ändernde Gesetze und Vorschriften sowie
    mögliche, zukünftige Entwicklungen in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.

 

Wer heute schon an morgen denkt, kann unter Umständen erhebliche Steuervorteile generieren. Trotz der überarbeiteten Bewertungsverfahren kann eine Immobilie durchaus über Generationen hinweg bewahrt werden. - Steuerberater Andreas Hettel -

 

Ergänzende BSHR-Leistungen zu diesem Thema:

Schenken, erben, vererben, Vermögensnachfolge

Strategische Steuergestaltung & Nachhaltigkeit

Unternehmensnachfolge, Generationenwechsel

Steuerberatung für Vermieter, Bauherren, Immobilienbesitzer, Grundbesitzer

 


Über BSHR Steuerberater

BSHR wurde 2003 in Ettlingen gegründet und ist eine erfolgreiche, dynamische Kanzlei, geführt von drei Steuerberatern mit fachübergreifenden Kompetenzfeldern und unterstützt von einem top qualifizierten Team. Wir betreuen gewerbliche, freiberufliche und private Kunden sowie Vereine und NGO in Ettlingen, Karlsruhe, der Region und bundesweit. Unsere Mandanten sollen in BSHR zuverlässige Partner finden, die sie in all ihren steuerlichen Anliegen unterstützen und sie auf ihrem Weg begleiten. In diversen Spezialgebieten und zeitgeistigen Nachhaltigkeitsthemen bieten wir ergänzende Lösungen in komplexen steuerlichen Fragestellungen.


Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.