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Steuerberatung für Ärzte, Heil- und Pflegeberufe


Nachhaltige, zeitgeistig ausgerichtete Steuerberatung für Gesundheitsberufe und -unternehmen

Heilberuflich tätige wie zum Beispiel Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten, Heilpraktiker, Pflegedienste oder Psychotherapeuten unterliegen besonders dynamischen Reglementierungen. Sie gelten als Freiberufler und zahlen grundsätzlich weder Umsatz- noch Gewerbesteuer. Ihre Leistungen sind aber nur im Rahmen einer therapeutischen Behandlung (und so genannter „Anschlussbehandlungen“) steuerbefreit. Das Anbieten von Zusatzleistungen wie etwa der Verkauf von Hilfsmitteln (Einlagen, Kontaktlinsen, Medikamente etc.) oder die Erstellung von Gutachten können zur Umsatz-und Gewerbesteuerpflicht und im Fall einer Betriebsprüfung zu hohen Nachzahlungen führen.

Profitieren Sie als Mandant aus dem Gesundheitswesen und Heilberufebereich auch von einzeln zubuchbaren BSHR-Steuer-Leistungen

BSHR Steuerberater Patric Roth ist Fachberater Gesundheitswesen (IBG/HS Bremerhaven) und berät Menschen im Gesundheitswesen und im Heilberufebereich zu diesen Themen:

  • digitale Finanzbuchhaltung mit Apps von der Belegorganisation über die Belegvorerfassung bis zur Belegübertragung
  • laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung; auf Wunsch Übernahme des Lohn- und Gehaltsmanagements im Full-Service von unserer hausinternen Abteilung mit Experten für Personalwesen, Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Beratung in lohnsteuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen und zu Ihren steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten
  • Jahresabschlüsse und Einnahmen-Überschussrechnungen
  • Betriebliche und (bei Einzelunternehmen auch die privaten) Steuererklärungen
  • Mitwirkung bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt oder die Sozialversicherung
  • Zielorientierte steuerliche Beratung
  • Spezialberatung zur Optimierung der Steuerbelastung und Zahlungsströme
  • Im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Beratung liefern wir Ihnen alle wichtigen Unternehmenskennzahlen, prüfen Kapitalstruktur und Liquidität. Bei geplanten Investitionen und Finanzierungen sorgen wir so für maximale Entscheidungssicherheit.
  • Beratung bei Kauf, Verkauf und Umstrukturierung von Praxen bzw. Unternehmen
  • Steuerberatung in Ihrer Rolle als Vermieter, Bauherr, Immobilienbesitzer oder Grundbesitzer
  • Spezialberatungen zum Thema »Strategische Steuergestaltung & Nachhaltigkeit« zum Beispiel in (betrieblichen wie auch privaten) Immobilienthemen

 

BSHR ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft steuerberatender Fachberater Heilberufe/Gesundheitswesen e.V.
https://www.ag-fb-heilberufebereich.de/

https://www.ag-fb-heilberufebereich.de/fileadmin/user_upload/Logo-AG-FB-Heilberufe.png

 

 

Unsere Dienstleistungen speziell für Mediziner

Bei Praxisgründungen:

  • Beratung zur Rechtsformwahl
  • Erstellen von Gründungsberichten
  • Erstellen von Investitions- und Finanzierungsplänen
  • Erstellen von Liquiditätsplänen und Rentabilitätsvorschauen
  • Unterstützung und Vorbereitung von Bankgesprächen
  • Begleitung zu Bankterminen, Rechtsanwälten etc.

 

Laufende Beratung durch das Geschäftsjahr im Praxisbetrieb:

  • zeitnahe Steuerhochrechnungen zur Feststellung der vorläufigen Steuerlast
  • Monatsreporting, Kostenstellenrechnungen, Liquiditäts- und Kostenanalysen sowie unterjähriges Bankenreporting im Rahmen des Rechnungswesens für flexible, strategische Entscheidungen und Planungen und zur Schaffung von nötigen Rücklagen
  • zielorientierte steuerliche & betriebswirtschaftliche Beratung (z. B. bei Praxis-Übertragungen, Versorgungsverträgen, zum Berufsrecht, Abrechnungssystem, Patientenlimit etc.)
  • Beratung zur Vermögensnachfolge
  • Erstellung von Liquiditätsübersichten, um einfacher Entscheidungen für private oder berufliche Investitionen zu fällen.

 

Durch ihre ergänzende, betriebswirtschafliche Beratungskompetenz liefern BSHR Steuerberater gleichermaßen wichtige Unternehmenskennzahlen und geben Heil- und Pflegeberuflern maximale Entscheidungssicherheit.

Betriebswirtschaftlichkeit im Praxisbetrieb:

Patric Roth ist nicht nur Steuerberater, sondern auch Spezialist mit jahrelanger Erfahrung in der betriebswirtschaftlichen Beratung von Praxen und kennt sich u.a. aus in folgenden Themen:

  • Abrechnungsbescheide der Krankenversicherung analysieren
  • ärztliche Kooperationsformen: Praxisnetze (Modellvorhaben, Strukturverträge), Berufsausübungsgemeinschaften, Praxisgemeinschaften, Jobsharing, Medizinische Versorgungszentren, Angestellte Ärzte und Organisationsgemeinschaften
  • Ermittlung des Mindestumsatzes pro Stunde: Wie sich Arzt bzw. Praxisleitung und Team ins Verdienen bringen, Eruierung von Organisationsdefiziten
  • Rentabilität neuer Anschaffungen und Geräte
  • IGeL-Leistungen: welche machen Sinn, wie viel dürfen sie kosten, ihre Steigerungspotenziale; Abgeltung des Geräteeinsatzes im Rahmen des EBM

 

Mediziner von heute sind auch Unternehmer. Sie nicht nur steuerlich exzellent zu beraten, ist für mich daher eine Grundvoraussetzung. - Patric Roth, Steuerberater, Fachberater Gesundheitswesen (IBG/HS Bremerhaven) -

 

Bei Aufnahme eines oder mehrerer, weiterer Berufsträger/s:

  • Ermitteln des Praxiswerts
  • Beratung bei der Auswahl möglicher Kooperationsformen
  • Gesprächsmoderation bzw. Coaching bei Aufnahme eines neuen Berufsträgers
  • Beratung in Bezug auf die steuerlichen Auswirkungen bei den einzelnen Berufsträgern
  • Beratung in Strategiefragen (Entscheidungen absichern, liquiditätswirksame Aspekte, Portfolio-Optimierung und -Modernisierung etc.)
  • Unterstützung in Fragen zu Investitionsplanungen, Kalkulation, Kauf-Leasing-Vergleichen etc.
  • Beratung in Finanzierungsfragen und Investitionsfragen
  • Erstellen eines Businessplans für die neue Praxisstruktur

 

Heil- oder Pflegeberufler? Selbständig mit eigener Praxis oder Unternehmen bzw. Pflegedienst geplant oder vorhanden?

Schon in der Gründungsphase geht's los: Wer berechnet den Break Even Point? Wer kennt sich aus in Existenzgründungszuschüssen und Krediten bei Banken? Auch Therapeuten, die sich gerne auf den Zweiten Gesundheitsmarkt begeben möchten und additional zur Praxis noch ein ausgegliedertes Gewerbe gründen wollen, brauchen meist steuerliche wie betriebswirtschaftliche Expertenhilfe. Der Zweite Gesundheitsmarkt bietet vor dem Hintergrund des Demografiewandels und trotz Fachkräftemangel immer noch Wachstumschancen.

Bei Gründungen von Praxen, Pflegediensten, Unternehmen im Heilberufeumfeld etc.:

  • Erstellen von Gründungsberichten
  • Erstellen von Investitions- und Finanzierungsplänen
  • Erstellen von Liquiditätsplänen und Rentabilitätsvorschauen
  • Unterstützung und Vorbereitung von Bankgesprächen
  • Begleitung zu Bankterminen, Rechtsanwälten etc.

Jetzt Kontakt aufnehmen und noch weitere Beratungs-Vorteile sichern

Sie kennen uns noch nicht bzw. sind noch kein BSHR-Mandant? Sie interessieren sich für langfristige, steuerliche Begleitung mit Zugriff auf viele Spezialgebiete? Vereinbaren Sie zunächst einen Termin für eine Erstberatung (Dauer 45 Minuten à 210 Euro zzgl. Mehrwertsteuer) mit Steuerberater Patric Roth. Erfahren Sie, was wir genau für Sie als Arzt oder Heilberufler oder Pflegeberufler tun können.

Terminvereinbarungen unter Tel. 0 72 43 / 60 56-0 oder senden Sie eine Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.mit dem Stichwort "Steuerberatung für Heil- und Pflegeberufe".

 

 

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